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NWB BB 2/2011 S. 38

Fördergelder: Fördermittel meist zweckgebunden

Existenzgründer, die Fördermittel erhalten, müssen darauf achten, dass diese nur so verwendet werden, wie es der jeweilige Kapitelgeber vorgibt. I. d. R. können Fördergelder für Investitionen, die Erstausstattung mit Material und Waren, den Kauf von Betriebsmitteln (u. a. Miete, Personal, Beratung, Vorratsbeschaffung) oder für die Gründung selbst verwendet werden. Auch Bautätigkeiten und Kosten für den Grunderwerb sind häufig gestattet. Wer das Geld anderweitig verwendet (z. B. für private Ausgaben) und dabei ertappt wird, muss damit rechnen, die Fördergelder kurzfristig zurückzahlen zu müssen.

Praxistipp

Informieren Sie Ihre Mandanten und empfehlen Sie ihnen, mit dem jeweiligen Kapitalgeber darüber zu verhandeln, wofür sie die Mittel ausgeben dürfen. Gleichzeitig sollte auch geklärt werden,...