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NWB BB 2/2011 S. 38

Geringfügige Einkommensüberschreitung kann Kindergeldzuschuss kosten

Mandanten, die Kindergeld erhalten, sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Kind/ihre Kinder die Einkommensgrenze von derzeit 8.004 € pro Jahr nicht überschreitet – auch nicht um einen Cent! Denn auch dann wird das Kindergeld vollständig gestrichen. Das BVerfG hat unlängst entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht verfassungswidrig ist (vgl. ).