Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 2 vom Seite 73

Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2011

Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze sowie Sachbezüge

Ingrid Rütten

[i]Eilts, Grenzwerte 2011 in der Sozialversicherung, NWB 52/2010 S. 4287, NWB TAAAD-58489 Wie auch in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2011 auf Basis der Einkommensentwicklung des Jahres 2009 festgelegt. Die Einkommensentwicklung 2009 betrug in den alten Bundesländern -0,39 % und in den neuen Bundesländern +0,84 %. Die durchschnittliche Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2009 betrug -0,24 %. Hierbei werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zugrunde gelegt. Der Beitrag zeigt, welche Änderungen der Rechengrößen sich für 2011 ergeben.

I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2011

1. Rentenversicherung

1.1 Beitragsbemessungsgrenze

[i]Gesetzliche RentenversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt für das Kalenderjahr 2011 mit 66.000 € jährlich und 5.500 € monatlich auf dem Vorjahresniveau. Im Beitrittsgebiet wurden die entsprechenden Werte auf 57.600 € jährlich und 4.800 € monatlich erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrit...