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Grenzwerte 2011 in der Sozialversicherung
Alle wichtigen Werte auf einen Blick
Zum wird abermals eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung geändert. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung aktualisiert alle dynamischen Rechengrößen in der Sozialversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen). Die Änderungen orientieren sich hierbei an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres. Somit dienen die Daten aus 2009 als Basis für die Sozialversicherungswerte des Jahres 2011. Die Lohnzuwachsrate betrug 2009 nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes in den alten Ländern 0,39 % und in den neuen Ländern 0,84 %. Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik kommt es deshalb zu sinkenden Grenzwerten. Das Bundeskabinett hat die Werte am beschlossen; der Bundesrat hat in seiner Sitzung am zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am erfolgt (BGBl 2010 I S. 1761). Soweit Grenzwerte und Beitragssätze nicht aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung zu entnehmen sind, wird im Text auf die jeweilige Fundstelle hingewiesen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 52/2010 S. 4247.