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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG
Gem. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Mit Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom ist u. a. § 49 SGB III (Trainingsmaßnahmen) weggefallen. Dafür wurde u. a. § 46 SGB III neu gefasst. Die Neuregelung des § 46 SGB III soll die positiven Elemente der Instrumente (Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III, Maßnahmen nach § 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III) übernehmen. Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individue...