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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechtsbestellung und Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Gebäudesanierung
Eine vom Erbbauberechtigten übernommene Verpflichtung zur umfassenden Sanierung des vorhandenen Gebäudes ist keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts, wenn der Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten jährlich Investitionszuschüsse zahlt und diese insgesamt einer Entschädigung für die Sanierung des Gebäudes entsprechen (Bezug: § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).
Zur grunderwerbsteuerlichen „Gegenleistung” i. S. von § 8 Abs. 1 GrEStG gehören nicht solche Leistungsverpflichtungen des Grundstückserwerbers, die nur dem Erwerber selbst zugute kommen. Das gilt nach der BFH-Rechtsprechung entsprechend auch bei der – grunderwerbsteuerbaren – Bestellung eines Erbbaurechts, wenn sich der Erbbauberechtigte zur Erstellung eines Gebäudes auf dem bisher unbebauten Grunds...