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Grenzwerte in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-58489 Zum ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung – einige Werte sinken erstmals. Die Werte für 2011 wurden im Bundesgesetzblatt am veröffentlicht (BGBl 2010 I S. 1761).
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 52/2010 S. 4287
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 49.500
€ |
Besondere
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 44.550
€ |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche
Kranken- und Pflegeversicherung | 3.712,50
€/Monat, 44.550 €/Jahr |
Gesetzliche
Renten- und Arbeitslosenversicherung | |
West /
Ost: | 5.500
€/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung | |
West /
Ost: | 6.750
€/Monat, 81.000 €/Jahr / 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche
Kranken- und Pflegeversicherung | 2.555
€/Monat, 30.660 €/Jahr |
Gesetzliche
Renten- und Arbeitslosenversicherung | |
West /
Ost: | 2.555
€/Monat, 30.660 €/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jahr |
Einkommensgrenze Familienversicherung
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Regelfall | 365 €
mtl. |
Bei
geringfügiger Beschäftigung | 400 €
mtl. |
Geringfügigkeitsgrenzen
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Grenzwert
... |