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Lastschriften in der Insolvenz des Vertragspartners
Neue Chancen durch den BGH
[i]Ehlers, Die Beratervergütung in der Krise, NWB-BB 10/2010 S. 307, NWB IAAAD-52457 Die wirtschaftliche Krise von Vertragspartnern stellt regelmäßig eine „undankbare” Phase dar: Es drohen nicht nur Umsatzrückgänge, sondern immer wieder auch Entgeltausfälle, insbesondere wenn es zum Insolvenzverfahren kommt. Ein besonderes Ärgernis ist oft das pauschale oder schematische Widerspruchsrecht der Verwalter und Treuhänder bei Gutschriften im Lastschriftverfahren Denn im bargeldlosen Zahlungsverkehr beträgt der Anteil der Lastschriften 40 %.
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Senat und der für das Bankrecht zuständige XI. Senat des BGH haben in zwei am verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt. Daraus ergeben sich neue Chancen für betroffene Insolvenzgläubiger.
I. Das pauschale Widerspruchsrecht der Verwalter oder Treuhänder
[i]Zeitliche Beschränkung des Widerspruchsrechts des SchuldnersEin Schuldner kann einen Widerspruch gegen erfolgte Lastschriften einlegen oder Lastsc...