Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Beratervergütung in der wirtschaftlichen Krise
Neue Rechtsprechung des BGH zur Lastschrift
Die wirtschaftliche Krise des Mandanten stellt regelmäßig die arbeitsintensivste und „undankbarste” Phase in der Beratung dar. Der Beratungsbedarf ist überproportional hoch, stets dringend und meist sehr vielschichtig sowie darüber hinaus noch haftungs- und strafbarkeitsbedroht. Und die Gefahr von Umsatz- und Vergütungsausfällen ist hoch, insbesondere wenn es zum Insolvenzverfahren kommt. Der folgende Beitrag erläutert die Vergütungsrisiken im Detail und beschreibt, wie diese eingegrenzt werden können. Dabei steht insbesondere die neue Rechtsprechung des BGH zum Lastschriftverfahren im Mittelpunkt.
I. Die Ausgangslage
1. Vergütungsrückstände bei Insolvenzeröffnung
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt automatisch der Beratervertrag (§ 116 i. V. mit § 115 InsO). Offene Forderungen werden mit der Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen, müssen angemeldet werden, können vom Insolvenzverwalter bestritten werden und haben nur Aussicht auf eine Quote.
Das gilt auch für ausgeführte Aufträge, die ein vorläufiger Insolvenzverwalter erteilt hat. Denn der vorläufige Verwalter ist im Regelfall ein sog. schwacher vorläufiger Verwalter mit ...