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FG Münster 15.09.2010 10 K 3460/09 E, NWB 48/2010 S. 3859

Einkommensteuer | Rückzahlung einer Gewinnausschüttung

Die freiwillige Rückzahlung einer Gewinnausschüttung durch den Gesellschafter mindert nicht dessen Steuerlast. Dies hat das entschieden. Im Streitfall beschloss die Gesellschafterversammlung einer GmbH, den an ihre Gesellschafter bereits ausgeschütteten Gewinn wieder einzufordern. Grund hierfür war ein steuerrechtlicher Irrtum. Der Kläger, einer der Gesellschafter, machte die Rückzahlung als „negative Einnahmen” aus Kapitalvermögen steuerlich geltend. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht, sondern besteuerte den zunächst ausgeschütteten Gewinn ohne Abzug als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Münster stellte darauf ab, dass der Kläger über seinen Gewinnanteil – wenn auch nur kurzfristig – wirtschaftl...