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BFH 28.09.2010 IX R 42/09, NWB 47/2010 S. 3770

Einkommensteuer | Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Eine solche Zuwendung kann auch in einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zugunsten des Steuerpflichtigen liegen.

Anmerkung:

Mit diesem Urteil wendet der IX. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung zum „abgekürzten Vertragsweg” auch auf die Zuwendung von Erhaltungsaufwendungen im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung an. Diese Rechtsprechung musste sich erst ge...BStBl 2006 I S. 492BStBl 2008 I S. 717