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BFH 17.06.2010 III R 43/06, NWB 47/2010 S. 3770

Einkommensteuer | Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden. (2) Die Rücklage setzt materiell einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Rücklagebildung voraus. An diesem Finanzierungszusammenhang fehlt es, wenn die Rücklage mehr als zwei Jahre nach der Investition gebildet wird; dieser Zeitabstand ist taggenau zu berechnen.

Anmerkung:

Im Streitfall hat der Kläger das entscheidende Hindernis für die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F., die von einer Bilanzberichtigung abhängige Bilanzänderung, ...