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Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-55329 Mit Urteil v. - IX R 49/09 NWB PAAAD-52767 hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung von Gewerbeobjekten die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen ist.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 47/2010 S. 3806.
Auf Dauer angelegte Vermietung und Verpachtung: [i]Einkünfteerzielungs-absicht bei Vermietung auf Dauer in der Regel gegeben Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht wesentliches Merkmal. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grds. davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss erwirtschaften zu wollen. Die Einkünfteerzielungsabsicht muss sich im Falle des Leerstands eines Gebäudes anhand ernsthafter und nachhaltiger [i]Bei Leerstand müssen Vermietungsbemühungen deutlich werdenVermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass wegen der baulichen Gestaltung des betreffenden Objekts kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige – u. U. auch durch bauliche Umgestaltungen – zielgerichtet darauf hinwirken, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.
Vermietung und Verpachtung von...