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Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien
Verschärfung oder Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung?
[i]BFH, Urteil v. 20. 7. 2010 - IX R 49/09 NWB PAAAD-52767 Mit Urteil v. - IX R 49/09 NWB PAAAD-52767 hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung von Gewerbeobjekten die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen ist. – Nachfolgend werden – nach einer Darstellung der im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom BFH aufgestellten allgemeinen Grundsätze für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht – die tragenden Gründe des Besprechungsurteils dargestellt und im Kontext der allgemeinen Grundsätze gewürdigt.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind unter der NWB DokID NWB BAAAB-13237 der infoCenter-Beitrag „Vermietung und Verpachtung”, unter NWB PAAAB-04908 der inforCenter-Beitrag „Werbungskosten Vermietung und Verpachtung” und unter NWB FAAAB-14585 der inforCenter-Beitrag „Liebhaberei” aufrufbar.
I. Auf Dauer angelegte Vermietung und Verpachtung
[i]Einkünfteerzielungs-absicht ist wesentliches MerkmalNach ständiger Rechtsprechung des , BStBl 1998 II S. 771) ist auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht wesentliches Merkmal. Durch die der Vermietungs- bzw. Verpachtungstätigkeit zugrunde liegende Vermögensnutzung muss demnach ...BStBl 2009 II S. 776