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Die E-Bilanz aus Sicht der Unternehmen
Klare Absage an die Steuertaxonomien
I. Vorbemerkung
Die Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau von Bürokratie gehören zu den erklärten Zielen der Regierungskoalition. Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom (SteuBAG) sollen weitere Schritte auf dem Weg zur Absenkung überflüssiger Bürokratielasten umgesetzt werden. Inwieweit die neu geschaffene Vorschrift des § 5b EStG zur sog. E-Bilanz dem gerecht werden könnte, soll aus unternehmerischer Sicht hinterfragt werden.
II. Die elektronische Übermittlung von Steuerdaten
Die Substitution des Papierverkehrs mit den Finanzbehörden durch die elektronische Übermittlung von Daten ist zu begrüßen. Denn dadurch kann das Besteuerungsverfahren sowohl für die Verwaltung als auch für die Steuerpflichtigen effizienter ausgestaltet werden. Bereits ab VZ 2005 wurden parallel zur optionalen elektronischen Übermittlung von [i]Ziel: Effizienteres BesteuerungsverfahrenSteuererklärungen nach dem ELSTER-Verfahren bereits gesetzliche Pflichten zur USt- und LSt-Voranmeldung nach Maßgabe der StDÜV etabliert. Für die KapESt und das Vorsteuervergütungsverfahren traten weitere Vorschriften hinzu, welche mit Wirkung ab VZ 2011 durch das SteuBAG für die KSt und GewSt sowie für die ESt bei den ...