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BFH 09.06.2010 I R 43/09, StuB 21/2010 S. 835

Körperschaftsteuer | Das steuerliche Einlagekonto mindernde „Leistungen” i. S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG

(1) „Leistungen” der Kapitalgesellschaft, die das steuerliche Einlagekonto nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG mindern können, sind alle Auskehrungen an die Gesellschafter, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, z. B. offene Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder auch andere Auskehrungen aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses wie etwa Auszahlungen aus der Kapitalrücklage oder die Rückzahlung von Nachschüssen. Erfasst werden dabei Leistungen, die im Wirtschaftsjahr erbracht, d. h. abgeflossen sind. (2) Offene Gewinnausschüttungen sind aber nicht als Leistungen in die Berechnung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 1999 n. F. einzubeziehen, soweit auf die offenen Ausschüttungen noch das Anrechnungsverfahren anwendbar ist. Bei diesen Gewinnausschüttungen beurteilt sich die Frage, ob eine Einlagenrückge...