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Umsatzsteuer | Anträge auf Vorsteuer-Vergütung für 2009
Nach dem wird entsprechend den Regelungen der RL 2010/66/EU in Abweichung von § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV zugelassen, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das Kalenderjahr 2009 bis zum beantragen können. Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat unter den [i]NWB 44/2010 S. 3520; Huschens, NWB 18/2010 S. 1420Bedingungen des § 18g UStG für das Kalenderjahr 2009 dem BZSt bis zum übermitteln.