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NWB BB 11/2010 S. 333

Rückwirkende Neuregelung verdeckter Sacheinlagen verfassungsgemäß

Nach Ansicht des BGH ist die rückwirkende Anwendung der zum 1. 11. 2008 geänderten Regelungen über die verdeckte Sacheinlage verfassungsgemäß ( NWB ZAAAD-43978).

Wird bei einer GmbH-Gründung oder einer Kapitalerhöhung eine Bareinlage beschlossen, erhält jedoch die GmbH bei wirtschaftlicher Betrachtung aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Absprache einen Sachwert, handelt es sich bei diesem Vorgang um eine sog. verdeckte Sacheinlage. Gem. § 19 Abs. 4 GmbHG in der Fassung des MoMiG führt die verdeckte Sacheinlage dazu, dass die in das Eigentum der GmbH übergegange Sache auf die Bareinlageverpflichtung des Einlegers angerechnet wird. Gem. § 3 Abs. 4 EGGmbHG (Einführungsgesetz zum GmbHG) soll diese Neuregelung auch für Fälle gelten, in denen die ...