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Verlustübernahme bei Organschaftsverhältnissen
BFH versus OFD Rheinland
[i] BFH, Beschluss v. 28. 7. 2010 - I B 27/10 NWB MAAAD-49282; Beschluss v. 15. 9. 2010 - I B 27/10 NWB BAAAD-52763; OFD Rheinland, Verfügung v. 12. 8. 2009 NWB CAAAD-39629 Der BFH hat sich mit einem am veröffentlichten Beschluss v. zugunsten der Steuerpflichtigen gegen eine in der Praxis heftig umstrittene gewandt. Damit sorgt der BFH-Beschluss zumindest vorläufig, auch ohne eine wünschenswerte Änderung des § 17 KStG durch das geplante JStG 2010, für Klarheit und Beruhigung. Der Beschluss ist vom BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt. Kurios: Der BFH hat dann am zu dem gleichen Az. I B 27/10 einen weiteren Beschluss vom veröffentlicht NWB BAAAD-52763, mit dem er seinen Beschluss vom ändert und richtigstellt. Diese Änderung betrifft aber nicht seine ablehnende Haltung gegenüber der Verfügung der OFD Rheinland.
I. Derzeitige Rechtslage
1. Gesetzliche Regelung (§ 17 Satz 2 Nr. 2 KStG 2002)
[i]§ 17 KStG mit Sonderregelungen u. a. für GmbH-KonzerneWenn eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer Organgesellschaft vereinbart werden soll, bei der es sich nicht um eine SE, AG oder KGaA (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) handelt, ist § 17 KStG zu berücksichtigen. § 17 KStG betrifft insbesondere die in der Praxis häufig vorkommenden Organschaftsverhältnisse mit einer GmbH. In diesen Fällen ist es erforderlich, d...