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Dienstwagen | Entgeltumwandlung für private Kfz-Nutzung
Nach einem Urteil des BSG kann zugunsten eines Sachbezugs Arbeitslohn umgewandelt werden . Dies gilt insbesondere für einen zur privaten Kfz-Nutzung überlassenen Dienstwagen. Dadurch können bei entsprechender [i]Gestaltungsmodell zur Ersparnis von LSt und SV-Beiträgen Gestaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, was wir anhand eines Berechnungsbeispiels in BBK 13/2010 dargestellt hatten . Diese Berechnung ergänzen wir noch um die Angabe des endgültigen monetären Vorteils für den Arbeitnehmer.
Unter der Annahme eines Bruttolistenneupreises von 30.000 €, eines geldwerten Vorteils nach der 1 %-Regel von 300 € und eines Entgeltverzichts (Gehaltsumwandlung) von 500 € ergibt sich folgende Vergleichsberechnung:
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Ohne
Dienstwagen | Mit
Dienstwagen | |
Bruttogehalt | 3.500,00
€ | 3.000,00
€ |
Steuerpflic... |