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BBK 19/2010 S. 901

Gesetzgebung | Erleichterung beim Wechsel zur PKV geplant

Die Bundesregierung plant wie im Koalitionsvertrag vereinbart eine Neuregelung zur Krankenversicherungspflicht für Höherverdienende : Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) soll bereits wieder mit dem einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein – wie bereits bis 2007.

Die [i]Wechsel in die PKV mit Jahresbeginn 2011Neuregelung soll bereits zum in Kraft treten, damit Personen, die die bisherige dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllen und deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, bereits ab Jahresbeginn 2011 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei werden. Diesen Personen soll ein einmaliges Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt werden. Sie können aber auch in die private Krankenversicherung wechseln.

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