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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 537

Ohne Unterschied macht Gleichheit keinen Spaß

Aufgabe aus dem allgemeinen Steuerrecht

Prof. Dr. Heike Jochum und Sebastian Müller

I. Sachverhalt

Während des nunmehr 30. Jahrgangstreffens der Abschlussklasse des Osnabrücker Gymnasiums treffen die alten Schulfreunde Anton und Bernd aufeinander. In einem angeregten Gespräch über die derzeitige Finanzkrise stellt sich heraus, dass beide in den vergangenen Jahren Zinseinkünfte aus Wertpapieren und Sparguthaben erzielt haben. Anton bezog im steuerlichen Veranlagungszeitraum 2007 Zinseinkünfte aus Wertpapieren und Sparguthaben i. H. von 2 700 €. Diese Kapitaleinkünfte wurden von Anton ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung angegeben und dementsprechend in die Einkommensbesteuerung einbezogen. Bernd hingegen hat seine Kapitaleinkünfte i. H. von 3 000 € verschwiegen und wurde nicht herangezogen. Schon allein wegen des immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückenden Datenschutzes sei seine Bank nicht verpflichtet, Angaben gegenüber den Finanzbehörden zu machen. Er habe auch schon einmal darüber nachgedacht, sein Geld nach Luxemburg zu verschieben. Dort gelte ein strenges Bankgeheimnis. Aufgebracht meint Anton, dass die Besteuerung seiner Kapitaleinkünfte wohl eine „Dummensteuer” sei, gegen di...