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Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 770). (2) Die Zurechnung des geldwerten Vorteils zu einem erst künftigen Dienstverhältnis ist zwar nicht ausgeschlossen, bedarf aber der Feststellung eines eindeutigen Veranlassungszusammenhangs, wenn sich andere Ursachen für die Vorteilsgewährung als Veranlassungsgrund aufdrängen.
[i]BFH, Beschluss v. 23. 1. 2006 - VIII B 116/05 NWB VAAAB-81270 In einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung zum gleichen Sachverhalt hat der VIII. Senat des BFH – nachdem er Einnahmen aus der Verä...