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NWB Nr. 37 vom Seite 2926

Nachträgliche Schuldzinsen bei GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen

Dr. Claas Fuhrmann, LL.M.

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2942Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung waren Schuldzinsen nicht abzugsfähig, die erst nach Veräußerung (oder Auflösung) einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG für die Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs entstanden sind. Diese restriktive Beurteilung hat der BFH mit seinem Urteil v. - VIII R 20/08 NWB HAAAD-46362 aufgegeben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Entscheidung des BFH

[i]Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten für Zeiträume bis einschließlich 2008 abzugfähigNach der geänderten Rechtsprechung können nunmehr Schuldzinsen, die für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG anfallen, unter den gleichen Voraussetzungen wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Betroffen sind Schuldzinsen für Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft. Der Abzug setzt voraus, dass die Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Veräußerungspreis und die Verwertung von zurückbehaltenen aktiven Wirtschaftsgütern nicht hätten getilgt werden können. Die Urteilsgrundsätze gelten m. E. entsprechend für fremdfinanzierte nachträgliche Anschaffungskosten. Dagegen gelten die...