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Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf einer gemeinsamen Internetplattform werben
Das Urteil des OLG Celle v. - StO 1/10 NWB VAAAD-48028 ist – soweit ersichtlich – das erste zu dem hochaktuellen Themenkreis der Werbung von Steuerberatern im Internet.
Ob ein gemeinsamer Internetauftritt von Steuerberatern mit Gewerbetreibenden in einem Internetportal bereits eine unzulässige Kooperation oder sogar eine unzulässige gewerbliche Tätigkeit darstellt, war bisher nicht entschieden worden. Der Text des § 56 Abs. 5 StBerG scheint zunächst klar, alleine die Definition der Tatbestandsmerkmale bereitet Schwierigkeiten. Der BGH erachtete allerdings schon in der Vergangenheit nicht jede Form der Zusammenarbeit eines Steuerberaters mit einem Gewerbetreibenden als eine unzulässige gewerbliche Tätigkeit ( StbSt (B) 2/96, NJW-RR 1997 S. 761 f.). Unklar war, ob der BGH den in seiner Entscheidung benutzten Begriff der „Kooperation” umgangssprachlich benutzt hat oder i. S. des § 56 Abs. 5 StBerG. Das OLG stellt nun richtigerweise fest, dass die Nutzung eines gemeinsamen Internetauftritts von einer Steuerberatungsgesellschaft und einer gewerbetreibenden Firma i. S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG für sich genommen noch keine Kooperation i. S. des § 56 Abs. 5 StBerG darstellt. Nach der gebotenen Wortaus...