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OLG Celle Urteil v. - StO 1/10

Gesetze: StBerG § 56StBerG § 57BOStB § 10 Abs. 2BOStB § 41BOStB § 52

Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf einer gemeinsamen Internetplattform werben

Leitsatz

1. Die gemeinsame Werbung eines Steuerberaters zusammen mit einem Gewerbetreibenden in einem Internetportal ist keine unzulässige Kooperation, wenn eine Beeinflussung der steuerberatenden Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden ausgeschlossen ist und mindestens im Impressum eine klare Trennung der Geschäftsbereiche erkennbar ist.

2. Nur weil der Steuerberater zusammen mit dem Gewerbetreibenden in demselben Internetportal wirbt, übt er selbst noch keine gewerbliche Tätigkeit aus, und insbesondere keine, die geeignet wäre, dem Berufsbild des Steuerberaters zu schaden.

Fundstelle(n):
DStR 2010 S. 1862 Nr. 36
DStRE 2010 S. 1088 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2010 S. 2592
VAAAD-48028

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