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IWB Nr. 15 vom Seite 545

Immobilien und Steuerrecht in Spanien

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 563Im Rahmen jeder Immobilientransaktion in Spanien sind die steuerrechtlichen Auswirkungen und Verpflichtungen zu beachten. Zum einen begründet der Erwerb bzw. die Veräußerung einer Immobilie für beide Seiten die Verpflichtung zur Entrichtung der damit zusammenhängenden Steuern. Zum anderen bedeutet das Eigentum einer Immobilie auch, dass jeder Eigentümer die laufenden Steuern zu entrichten hat.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in IWB 15/2010 S. 563.

I. Steuerrechtliche Fragen zu entgeltlichen Immobilienübertragungen

[i]Steuerpflichten des Käufers und VerkäufersDie Vermögensübertragungssteuer, auch gemeinhin Grunderwerbsteuer genannt, ist im Gesetz zur Vermögensübertragungssteuer geregelt. Ergänzt wird dieses Gesetz durch die entsprechende Durchführungsverordnung.

[i]Parallel: Stempelsteuer und VermögensübertragungssteuerDer Stempelsteuer unterliegen alle Rechtshandlungen, die in Spanien förmlich vorgenommen werden oder im Ausland formalisiert worden sind, jedoch in Spanien rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen (Art. 27 f. LITP y AJD). Die Stempelsteuer fällt nicht an, soweit der Vorgang der Vermögensübertragungssteuer unterliegt. Unter die Stempelsteuer fallen insbesondere die Urkunde über die Bildung des Wohnungseige...