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Umsatzsteuerfolgen eines geldwerten Vorteils am Beispiel einer Betriebsveranstaltung
Lohnsteuerliche Vorteile können auch zu umsatzsteuerlichen Folgen führen, wie der NWB NAAAD-44124 (BFH/NV 2010 S. 1313) zur Betriebsveranstaltung aufzeigt.
Der Urteilsfall: Das FG hat die Klage des Klägers auf Minderung der Umsatzsteuerfestsetzung des FA im Streitjahr 2000 um 171,84 € abgewiesen. Der Kläger begehrte die Nichterfassung von unentgeltlichen Zuwendungen an seine Arbeitnehmer im Rahmen eines zweitägigen Betriebsausflugs nach X zum Besuch eines Musicals mit Kosten von 249 DM pro Teilnehmer sowie von zwei Geschenkgutscheinen im Wert von je 100 DM. Dem hat sich das FG nicht angeschlossen und zur Begründung ausgeführt, die unentgeltlich an die Arbeitnehmer erbrachten Leistungen unterlägen nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 bzw. Abs. 9a Nr. 2 UStG der Umsatzsteuer. Es handele sich bei Betriebsausflügen S. 591weder der Art noch der Höhe nach um „Aufmerksamkeiten” (siehe Abschn. 12 Abs. 3 UStR – Grenze im Streitjahr 60 DM (nunmehr: 40 €)) noch handele es sich um eine Leistung des Arbeitgebers „aus überwiegendem betrieblichem Interesse” i. S. der Rechtsprechung des , Fillibek, UVR 1997 S. 430) sowie des , BStBl II S. 635), weil nach ...