Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reisekosten und Mahlzeitengestellung während einer Auswärtstätigkeit
Die Finanzverwaltung hat erneut zur Mahlzeitengestellung aus besonderem Anlass Stellung genommen und ihre erst im März 2010 aufgestellten Grundsätze auf Intervention der Verbände nochmals rückwirkend – dem Vernehmen nach bundeseinheitlich – vereinfacht (vgl. Kurzinfo LSt-Außendienst 6/2010 NWB GAAAD-45788). In R 8.1 Abs. 8 LStR 2008 ist abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind. Voraussetzung für die drei in dieser Richtlinie beschriebenen Fallgestaltungen ist, dass die Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten abgegeben werden. Eine Veranlassung durch den Arbeitgeber setzt grundsätzlich einen Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers voraus. Er muss Tag und Ort der Mahlzeit bestimmen. Für die Frage, ob der Arbeitgeber die Abgabe einer Mahlzeit durch einen Dritten veranlasst hat, ist zu unterscheiden zwischen Lohnzahlungszeiträumen vor dem und nach dem .
Lohnzahlungszeiträume vor dem : Es gelten weiterhin die bisherigen Regelungen in R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 Satz 4 bis 6 LStR 2008.
Lohnzahlungs...