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BFH 20.05.2010 IV R 42/08, StuB 15/2010 S. 597

Aufdeckung der stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers derselben Mitunternehmerschaft

Wird ein Wirtschaftsgut zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unentgeltlich übertragen, ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 der Teilwert anzusetzen. Gegen die hiermit verbundene Gewinnrealisierung bestehen auch mit Rücksicht darauf keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber für den Fall, dass ein solcher Übertragungsvorgang nach dem erfolgt, die Fortführung des bisherigen Buchwerts angeordnet hat (Bezug: § 6 Abs. 5 Satz 3, § 52 Abs. 16a EStG 1999).

Praxishinweise

Vor 1999 bot die BFH-Rechtsprechung die Rechtsgrundlage dafür, dass z. B. bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen (betrieblichen) Personengesellschaft oder bei unentgeltlicher Übertragung von Einzelwirtscha...BGBl I S. 1433BGBl I S. 3858