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BFH 21.04.2010 VI R 29/08, StuB 15/2010 S. 601

Einkommen-/Lohnsteuer | Zulässigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber bei Lohnsteuerhinterziehung der Lohnbuchhalterin zu ihren eigenen Gunsten

Der Haftungsausschluss nach § 42d Abs. 2 i. V. mit § 41c Abs. 4 EStG setzt stets eine Korrekturberechtigung i. S. des § 41c Abs. 1 EStG voraus. Daran fehlt es, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben worden war und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist (Bezug: § 41c Abs. 1 Nr. 2, § 42d EStG).

Praxishinweise

Nach § 42d Abs. 2 EStG haftet der Arbeitgeber für eine Lohnsteuernachforderung u. a. in den vom Arbeitgeber angezeigten Fällen des § 41c Abs. 4 EStG nicht. Eine haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 2 i. V. mit § 41c Abs. 4 EStG setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber nach § 41c Abs. 1 EStG zur Korrektur des bisher falschen Lohnsteuereinbehalts berechtigt ist. Nach § 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG ist der Arbeitgeber berechtigt, Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, wenn er später „erkennt”, dass er die Lohnsteuer bisher ...