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Anhängige Musterverfahren: Vorläufige Steuerfestsetzung
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten modifiziert ( IV A 3 – S 0338/07/ 10010).
Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO):
1. Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG).
2.a) Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 EStG) – für die VZ 2006 bis 2008
2.b) Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 9c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) – für VZ ab 2009
3. Ni...BGBl I S. 3682