Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines durch Einzelrechtsnachfolge nach einer Erbengemeinschaft erworbenen Gebäudes zum Teilwert
Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen Gebäudes in ein Betriebsvermögen. Das gilt nicht nur, wenn der einlegende Stpfl. das Gebäude als Erbe durch Gesamtrechtsnachfolge erhalten hat, sondern auch für den Fall einer unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge nach einer Erbengemeinschaft (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 4, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG 2002).
Der BFH hielt damit erneut an seiner jüngeren Rechtsprechung fest (vgl. zuletzt , Kurzinfo StuB 2010 S. 241). Die Finanzverwaltung ist bislang anderer Aufassung, hat die Urteile des BFH zu d...