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Teilwertabschreibung auf Brennrechte
(1) Ein Brennrecht ist gem. rkr. Urteil des NWB RAAAD-39530 (EFG 2010 S. 699) ein verkehrsfähiges, bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut. (2) Zur Teilwertabschreibung auf Brennrechte. (3) Vor der Abschaffung des Branntweinmonopols und der entsprechenden gesetzlichen Verabschiedung war es völlig ungewiss, ob es tatsächlich zu einem Wegfall des Branntweinmonopols kommen würde. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand daher keine Möglichkeit für eine Teilwertabschreibung.