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BFH 13.01.2010 V R 24/07, BBK 15/2010 S. 689

Verkauf von Wirtschaftsgütern des Erblassers durch den Erben ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig

Verkauft der Erbe Wirtschaftsgüter, die zum Unternehmen des Erblassers gehört haben, ist dies eine umsatzsteuerbare Lieferung. Der Erbe muss daher USt auf den Veräußerungserlös an das Finanzamt abführen.

Nach dem endet die Unternehmereigenschaft des Erblassers mit dessen Tod. Der Erbe wird nur dann Unternehmer, [i]Unternehmereigenschaft endet mit Todwenn er die wirtschaftliche Tätigkeit des Erblassers fortführt. Allerdings tritt der Erbe aufgrund seiner Stellung als Gesamtrechtsnachfolger in die umsatzsteuerlich noch nicht abgewickelten unternehmerischen Rechtsverhältnisse seines Rechtsvorgängers ein – unabhängig von der Fortführung des Unternehmens. Hierzu gehören auch der [i]Entnahmen oder Verkauf durch ErbenVerkauf oder die Entnahme von Unternehmensvermögen des Erblassers.

Im Streitfall hatte eine Erbengemeins...