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BFH 31.03.2010 II R 22/09, StuB 14/2010 S. 557

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zinslose Stundung des nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nicht schenkungsteuerpflichtig

Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende S. 558freigebige Zuwendung dar (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 10 Abs. 5 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG; § 2303, § 2317 Abs. 1 BGB).

Praxishinweise

Noch nicht geltend gemachte Pflichtteilsansprüche sind erbschaft- und schenkungsteuerrechtlich ohne Bedeutung. Erbschaftsteuer entsteht erst mit der tatsächlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs. Ein Abzug beim Erben ist nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbstG nur für „geltend gemachte Pflichtteile” möglich. Zudem ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerfrei. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht vertretbar, wenn man in dem Umstand, dass der Berecht...