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Krankenversicherungsrecht | Keine volle Kostenerstattung bei nicht geplanter Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Bei einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Versicherungsmitgliedstaat durchgeführt wird, ist der versichernde Mitgliedstaat nicht verpflichtet, dem Patienten alle Kosten zu erstatten, die ihm im Staat der Behandlung auferlegt werden. Der Träger des Versicherungsmitgliedstaats (Krankenkasse) ist nur verpflichtet, dem Träger des Staates, in dem diese Behandlung durchgeführt wurde, die Kosten zu erstatten, die der Träger im Behandlungsstaat nach Maßgabe des dort geltenden Deckungsniveaus für alle dort Versicherten getragen hätte (also insbesondere nicht Zuzahlungen oder Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs). Im Streitfall konnte ein spanischer Patient daher nicht Freistellung von a...