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Die Abgeltungsteuer bei Auslandssachverhalten
Ausländische Einkünfte
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer haben sich auch hinsichtlich der Behandlung ausländischer Einkünfte Änderungen gegenüber der früheren Rechtslage ergeben. Insbesondere wird die Vermeidung bzw. Abmilderung von Doppelbesteuerungen nunmehr nicht mehr nach der allgemeinen Regelung des § 34c EStG, sondern nach der Sondervorschrift des § 32d Abs. 5 EStG sichergestellt. Der Beitrag durchleuchtet die Besonderheiten der neuen Regelungen. Daneben wird die Behandlung fiktiver Steuern dargestellt und auf das spezielle Anrechnungssystem der Zinsinformationsverordnung eingegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in IWB 13/2010 S. 465.
I. Einleitung
[i]Grundlagen der AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer, mit der die Besteuerung von Kapitalerträgen, privaten Veräußerungsgeschäften und sonstigen Einkünften neu geregelt worden ist, wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz vom (BGBl 2007 I S. 1912; spätere Änderungen durch das JStG 2008, BGBl 2007 I S. 3150, und JStG 2009, BGBl 2008 I S. 2794) eingeführt. Wesentliche Gesichtspunkte der Neuregelung, die erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden ist, sind:
fixer Steuersatz von 25 % für Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer);
Ausweitung des Begriffs der Kapitalerträge in § 20 EStG unter Einb...