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Verkabelung und Zuwegung eines Windparks als selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter
(1) Die Verkabelung und die Zuwegung einer Windkraftanlage sind gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB KAAAD-31826 (BFH-Az.: IV R 46/09, EFG 2010 S. 129) jeweils selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter. (2) Die wirtschaftliche Nutzungsdauer entspricht der der Windkraftanlage, nämlich 16 Jahre (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG; § 93 BGB).
Vgl. dazu den Beitrag von Urbahns, StuB 2010 S. 302 NWB TAAAD-41099.