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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 134/08 EFG 2010 S. 129 Nr. 2

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 S. 1 und 2, BGB § 93

Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks

Leitsatz

Die Verkabelung und Zuwegung eines Windparks sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Verkabelung und der Zuwegung beträgt in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlage 16 Jahre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2364 Nr. 39
DStRE 2010 S. 201 Nr. 4
EFG 2010 S. 129 Nr. 2
EStB 2010 S. 110 Nr. 3
KÖSDI 2010 S. 16867 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2010 S. 473
KAAAD-31826

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