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BGH 10.12.2009 I ZR 195/07, NWB 25/2010 S. 1961

Wettbewerbsrecht | Unzulässige Werbung für Preisnachlass bei Intransparenz

Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 4 Nr. 4 UWG), wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für im Verkaufsgeschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig gewährt wird, etwa am Tag der dazu geschalteten Anzeige. [i]Berners, NWB 19/2010 S. 1522Berufung und Revision gegen die von der Klägerin begehrten Abmahnkosten nebst Zinsen hatten keinen Erfolg.