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Keine Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Unternehmer
Die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 UStG ist nach dem BFH nicht bei solchen Unternehmern möglich, die von vornherein nicht buchführungspflichtig sind. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG lässt die Ist-Besteuerung nur bei Unternehmern zu, die nach § 148 AO von der Buchführungspflicht befreit worden sind. Die Ist-Besteuerung ist hingegen nicht für Unternehmer möglich, die von vornherein nicht buchführungspflichtig sind und daher nicht von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreit werden können, z. B. Vermieter oder kleine Gewerbetreibende, die unter den Buchführungsgrenzen des § 141 AO liegen.
Der [i]Vermieter oder kleine GewerbetreibendeBFH schließt es allerdings nicht aus, die Ist-Besteuerung zu gewähren, wenn die Umsatzgrenze des § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG von derzeit 500.000 € nur aufgrund eines einmaligen Geschäftsvorfalls überschritten wird.
Ebenfalls beim BFH anhäng...