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BBK Nr. 12 vom Seite 534

Das Lifo-Verfahren in der Handels- und Steuerbilanz

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 544Durch das BilMoG ist die Anwendung bestimmter Verbrauchsfolgeverfahren geändert worden. Nach § 256 Satz 1 HGB kann eine Bewertung des Vorratsvermögens nunmehr ausschließlich nach der Lifo- oder Fifo-Methode erfolgen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 12/2010 S. 544.

I. Bedeutung des Lifo-Verfahrens im Handels- und Steuerbilanzrecht

Lifo ( last in – first out) ist eine Verbrauchsfolgefiktion, die unterstellt, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind.

Bis zum BilMoG wurde die Lifo-Methode in der Steuerbilanz infolge der umgekehrten Maßgeblichkeit nur anerkannt, wenn sie auch in der Handelsbilanz angewendet wurde. Dies ist durch die Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG und den Abschied von der umgekehrten Maßgeblichkeit [i]BilMoG: Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeitentfallen. Die Anwendung des Lifo-Verfahrens in der Steuerbilanz setzt nunmehr nicht mehr voraus, dass der Bilanzierende die Vermögensgegenstände auch in der Handelsbilanz unter Verwendung von Verbrauchsfolgeverfahren bewertet.

II. Methoden der Lifo-Bewertung

  • Permanent-Lifo-Methode: Das Permanent-Lifo-Verfahren setzt eine laufende mengen- und wertmäßige Erfassung ...