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BBK Nr. 12 vom Seite 535

Bilanzpolitik nach dem „IFRS for SMEs"-Standard

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 559Die IFRS-SME-Rechnungslegung enthält – ebenso wie die HGB- oder die IFRS-Rechnungslegung – sowohl Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte als auch Ermessensspielräume. Zu unterscheiden sind dabei die Wahlrechte bei einer laufenden IFRS-SME-Rechnungslegung von denen, die im Zuge der Umstellung auf die IFRS-SME-Rechnungslegung auftreten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 12/2010 S. 559.

I. Wahlrechte in der laufenden IFRS-Rechnungslegung

Die IFRS-SME-Rechnungslegung enthält folgende (echte) Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte:


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Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für austauschbare Vorratsvermögenswerte nach der Durchschnittskostenmethode oder der Lifo-Methode (IFRS-SME 13.17).
Bewertung der Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten oder zu beizulegenden Zeitwerten im separaten Einzelabschluss (IFRS-SME 9.26).
[i]Umfang der WahlrechteErfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen im Periodenergebnis oder im sonstigen Gesamtergebnis (IFRS-SME 28.24).
Bilanzierung und Bewertung der F...