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OLG Koblenz 29.07.2009 2 StO 1/09, NWB 24/2010 S. 1888

Berufsrecht | Berufsverbot bei Mandantengeld-Unterschlagung

Ein Steuerberater, der wiederholt Mandantengelder veruntreut und unterschlägt, hat wegen vorsätzlicher Verletzung seiner allgemeinen Berufspflichten zumindest ein Berufsverbot (hier: von vier Jahren) zu erwarten. Der Steuerberater war seit mehr als 25 Jahren tätig. 1998 wurde er wegen Unterschlagung von Mandantengeld zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen erteilte dem Steuerberater deshalb einen berufsrechtlichen Verweis und setzte gegen ihn eine Geldbuße von 5.000 DM fest. 2008 wurde er wegen Untreue in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung von Mandantengeld in Höhe von fast 7.000 € zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen dieser zweiten Verurteilung hatte die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächt...