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VG Aachen 16.02.2009 5 K 421/08, NWB 24/2010 S. 1888

Berufsrecht | Kein Kammerbeitrag von Steuerberatern aus anderen EU-Staaten

Die Nichtheranziehung zum Kammerbeitrag von Steuerberatern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend im Inland tätig werden, verstößt weder gegen deutsches Berufsrecht noch verletzt es verfassungsrechtliche Vorgaben oder europäisches Recht. Umgekehrt haben Mitglieder mit Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Steuerberaterkammer insofern keinen (verfassungsrechtlichen) Anspruch auf Gleichbehandlung mit ihren ausländischen Kollegen.