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StuB Nr. 11 vom Seite 438

Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung nicht zwingend Arbeitslohn

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffs unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei Weitem überwiegt. Dies entschied der NWB ZAAAD-40102 (DStR 2010 S. 610 = Kurzinfo StuB 2010 S. 287; vgl. Kanzler, NWB 2010 S. 1502).

Der Urteilsfall: Streitig ist die lohnsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Verpflegung der Besatzungsmitglieder eines Flusskreuzfahrtschiffs. Die Klin. führt mit gemieteten Schiffen grenzüberschreitende Flusskreuzfahrten durch. Dabei stellt sie auf den Schiffen das gesamte technische und überwiegend auch nichttechnische Personal. Dieses erhält während der Kreuzfahrten freie Unterkunft sowie freie Verpflegung. Im Rahmen einer LSt-Außenprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dass die dem Personal jeweils unentgeltlich gewährte Verpflegung an Bord der Schiffe zu Unrecht nicht als geldwerter Vorteil lohnversteuert worden sei. Das FA erließ einen Nachforder...