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StuB Nr. 11 vom Seite 437

Zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei einer Kfz-Gestellung

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Nutzen Gesellschafter einer Personengesellschaft Kfz des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte, so dienen diese Fahrten umsatzsteuerrechtlich i. d. R. nicht unternehmerischen, sondern privaten Zwecken der Gesellschafter und damit unternehmensfremden Zwecken. Dies entschied das Niedersächsische FG mit nrkr. Urteil vom – 5 K 411/05 NWB WAAAD-38432 (EFG 2010 S. 755, BFH-Az.: V R 6/10).

Der Urteilsfall: Streitig ist, ob die Entgelte für Fahrten der Gesellschafter zwischen Wohnung und Betriebsstätte in die USt-Bemessungsgrundlage für die entgeltliche Überlassung der Kfz der Gesellschaft an ihre Gesellschafter einzubeziehen sind. Die Klin. (GbR) betreibt eine Steuerberatersozietät. In einem schriftlichen Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag vereinbarte die Klin. mit ihren drei Gesellschaftern, dass jedem Gesellschafter ein gesellschaftseigenes Kfz zur Verfügung stand, das diese jeweils auch für private Zwecke nutzen durften. Die Überlassung zu privaten Zwecken erfolgte entgeltlich und wurde durch Belastung des jeweiligen Privatkontos der Gesellschafter entgolten. Als Bemessungsgrundlage dienten die einkommensteuerlichen Werte ...