Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechte des Immobilien-Vermieters bei Unternehmensinsolvenz des Mieters
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1842Der Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Die Insolvenz des Mieters berührt mit ihren insolvenzspezifischen Sonderregelungen damit zwangsläufig die Rechtsstellung des Vermieters sowohl mit Vergangenheits-, Gegenwarts- als auch Zukunftsbezug. Will der Vermieter seine Rechte gegenüber dem Schuldner, dem Verwalter und auch anderen Gläubigern in der Insolvenz effektiv durchsetzen, sind Kenntnisse des Insolvenzrechts und insbesondere der mietinsolvenzrechtlichen Normen unerlässlich.
Bestand des Mietverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
[i]Fortbestand des Mietverhältnisses – Sonderkündigungsrecht des Verwalters bei GewerbemietverträgenDie Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt den Bestand des Mietverhältnisses nicht. Während das Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung wegen § 112 InsO gesperrt sein kann, erhält der Verwalter ein Sonderkündigungsrecht, kraft dessen er Gewerbemietverträge mit einer Frist von drei Monaten – wenn nicht eine kürzere Frist vereinbart ist – beenden kann. Bei Wohnraum hat der Verwalter hingegen nur die Möglichkeit, die Enthaftung der Masse von den künftigen Mieten auszusprechen.
Ansprüche des Vermieters – Sicherungsrechte
[i]Insolvenzforderungen und MasseverbindlichkeitenNach der Beendigung des Mietvertrags kann der Vermieter die Herausgabe der Mi...