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Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2010
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1814Der umfangreiche Gesetzentwurf enthält neben zahlreichen technischen und redaktionellen Änderungen des Steuerrechts insbesondere die folgenden Regelungen:
Anteilige Abzüge: [i]§ 3c Abs. 2 EStG-EKünftig soll klargestellt werden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG bereits dann durch die Regelung des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn lediglich die Absicht zur Erzielung von Einnahmen besteht.
Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags: [i]§ 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG-EFür nachträglich erklärte Verluste soll eine erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellung nach Bestandskraft des Steuerbescheids nur möglich sein, wenn auch der Steuerbescheid geändert werden könnte.
Private Veräußerungsgeschäfte: [i]§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG-EHier soll gesetzlich klargestellt werden, dass private Veräußerungsgeschäfte mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb der Haltefrist von einem Jahr nicht steuerbar sind.
Handwerkerleistungen: [i]§ 35a Abs. 3 EStG-EZur Vermeidung von Doppelförderungen sollen Förderprogramme, wie z. B. „Altersgerecht umbauen” oder zur Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, sowie vergleichbare Förderprogramme der Länder aus dem Anwendungsbe...